| BG-Unfallheilbehandlung |
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H-Ärzte sind ebenso wie Durchgangs-(D-)Ärzte an der besonderen Heilbehandlung der Berufsgenossenschaften beteiligte Ärzte. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass diese Ärzte über besondere unfallmedizinische Kenntnisse verfügen, die sie im Rahmen einer mehrjährigen unfallchirurgischen Weiterbildung erworben haben. Daneben müssen sie im personellen, apparativen und einrichtungsmäßigen Bereich bestimmte Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Da unser Gelenkzentrum an den Standorten Bruchköbel und Nidderau diese strengen Kriterien der Berufsgenossenschaften erfüllen, sind wir berechtigt, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und selbstverständlich auch Unfälle in Schule und Kindergarten zu behandeln. Diese Patienten sollten sich möglichst sofort nach dem Unfall in der Praxis vorstellen und sind nicht an Termine gebunden. Je nach Schwere der Verletzung wird, wie in den meisten Fällen, die Behandlung in der Praxis durchgeführt oder die Patienten werden in ein zur Behandlung von besonders schwerwiegenden Verletzungen zugelassenes Krankenhaus weitergeleitet. Sollte in der Folge eines Arbeitsunfalls eine Operation erforderlich geworden sein, kann die weitere ambulante Behandlung in unserer Praxis fortgeführt werden. |

